Spekulationsverluste mit PKW´s:
Wird ein im Privatvermögen befindlicher PKW innerhalb eines Jahres gekauft und mit Verlust wieder verkauft, kann der "Spekulationsverlust" mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet werden, entschied der BFH.
Bewirtungsquittungen mit exakten Angaben::
Die Angaben zum Anlass eines Geschäftsessens müssen möglichst konkret ausfallen, entschied das Finanzgericht München. Ein Vermerk wie z.B. "Geschäfts-, Akquisitions- oder Kundengespräch" reicht für die steuerliche Anerkennung nicht aus.

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