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Spekulationsverluste
mit PKW´s:
Wird ein im Privatvermögen befindlicher
PKW innerhalb eines Jahres gekauft und mit
Verlust wieder verkauft, kann der "Spekulationsverlust"
mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet
werden, entschied der BFH.
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Bewirtungsquittungen
mit exakten Angaben::
Die Angaben zum Anlass eines Geschäftsessens
müssen möglichst konkret ausfallen,
entschied das Finanzgericht München.
Ein Vermerk wie z.B. "Geschäfts-,
Akquisitions- oder Kundengespräch"
reicht für die steuerliche Anerkennung
nicht aus.
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