Aktuelle Veröffentlichungen
Aktuelle Daten und Fakten zur Steuerpolitik hat das Bundesfinanzministerium in dieser Broschüre zusammengefasst
Rechtsprechung und Gesetzgebung
  • Sofern Sie auf nachzuzahlende Steuern auch Zinsen an das Finanzamt zahlen mussten, durften Sie diese steuerlich nicht geltend machen. Im Gegenzug waren aber Erstattungszinsen vom Finanzamt steuerpflichtig. Im letzten Jahr hatte der BFH entschieden, diese Ungleichbehandlung müsse beseitigt werden: Zinsen auf private Steuererstattungen waren demnach steuerfrei. Der Gesetzgeber reagierte prompt und beschloss, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 die Zinsen wieder steuerpflichtig zu machen. Bestätigt wurde vom Finanzgericht Münster, dass die rückwirkend angeordnete Besteuerung der Erstattungszinsen verfassungsgemäß ist. Hiergegen wurde allerdings Revision beim BFH eingelegt. Gegen die Besteuerung der Erstattungszinsen sollte in noch offenen Fällen Einspruch eingelegt werden!

  • Vorsicht bei scheinbar günstigen Baufinanzierungsangeboten: Banken dürfen jetzt den Effektivzins anders als bisher berechnen - und über einen kleinen Rechentrick scheinbar günstige Angebote anpreisen. Bisher durften die Effektivzinssätze nur für die Dauer der Zinsbindung des Darlehens berechnet werden. Jetzt ist er über die gesamte Laufzeit des Darlehens zu berechnen. Dabei ist entscheidend, welchen Zins die Bank für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung zugrunde legt. Manche verwenden einfach den aktuellen Satz für variable Darlehen, der teilweise bei ca. 2,5% liegt - und senken damit den Effektivzinssatz.Erlaubt ist dieser Ansatz des aktuellen Zinssatzes - da die Höhe der Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung nicht bekannt ist.
Mandantentreffen
Auch künftig werden in unregelmäßigen Abständen Mandantentreffen organisiert, die je nach Anlass auf einzelne Branchen eingeschränkt werden können. Außer den von uns gegebenen Informationen steht dann auch der Gedankenaustausch mit den "Kollegen" im Vordergrund.

PR- und Marketing-Kommunikation
Ausgehend vom Selbstverständnis einer seriösen Rechnungslegung und gemäß dem Bekenntnis zu einer aktiven Kommunikation, haben wir uns entschlossen, unseren Mandanten als Ergänzung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung mit Hilfe einer neuen Kooperation mit dem Agentur-netzwerk für PR und Marketing, DRATHgroup Media Network, Unterstützung auch in diesem Bereich anzubieten.

Dies betrifft sowohl Ihre laufenden Geschäfte als auch z.B. besondere Problemlösungen für den Fall einer betrieblichen Ausweitung oder betrieblicher Veränderungsprozesse. Ihre An-fragen richten Sie bitte an Gunnar Aurin.
Unsere aktuelle Software:
  • DATEV-Software: Einkommen-, Körper-
         schaft-, Gewerbe-, Erbschaft-/Schenkung-,      Umsatzsteuerprogramme
  • LODAS Lohnbuchhaltungsprogramm
  • Kanzlei-Rechnungswesen zur Erstellung
         der Finanzbuchhalt. und Jahresabschlüsse
  • Wirtschaftsberatung: u.a. Unternehmens-
         planung, Steuergestaltung, Finanzanalyse,
         Betriebsvergleich, Einkommensteuer-
         Vorausberechnung
  • Lexinform: umfangreiche Datenbank mit
         Standort-, Branchen-, Finanzierungsinfor-
         mationen, aktueller Rechtsprechung
  • Möglichkeit eines Datenabgleichs mit dem
         DATEV-Rechenzentrum
  • Internationale Besteuerungsexpertisen
  • Unternehmenssteuerreform-Expertisen

    Natürlich ist auch hardwareseitig unser technisches Equipment auf dem neuesten Stand; Server und Workstations arbeiten leistungsstark und zuverlässig.

Bundesfinanzministerium
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