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Aktuelle Veröffentlichungen
Mehr wirtschaftliches Wachstum und die Stärkung der sozialen Gerechtigkeit sind heute die zentralen Ziele. Wie diese die steuerpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung beeinflussen, ist Thema dieser Broschüre  |
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Rechtsprechung und Gesetzgebung Entsprechend einem Urteil des BFH (Az. VIII R 30/01) können bilanzierende Unternehmen künftig ihren Gewinn mindern, indem sie Rückstellungen für die Archivierung von diversen Unterlagen bilden. Hierzu gehören neben Bank-, Kassenbelegen und weiteren Finanzbuchhaltungsdokumenten auch Personalunterlagen. Zu den berücksichti- gungsfähigen Kosten gehören die Raum- miete, (anteilige) Personalkosten, EDV-Kosten (Hard- und Software) und die Abschreibung für die Einrichtungsgegen- stände. Der diesbezüglich jährlich anfallen-de Betrag könnte auf die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren "hochgerechnet" werden (Einschränkung s.u.). Zitat des BFH: "Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäfts- unterlagen, zu der das Unternehmen gemäß § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 Abga- benordnung verpflichtet ist, ist im Jahres- abschluss eine Rückstellung zu bilden."
Die Finanzverwaltung hat aber bereits verdeutlicht, dass Entsorgungskosten nicht anerkannt werden. Auch die Raumkosten der Lagerräume dürfen nicht in voller Höhe angesetzt werden. Zudem dürfen die Jahreskosten nur mit dem Faktor 4,5 versehen werden, da die Finanzbehörden dies als durchschnittliche Restaufbewah- rungsdauer annimmt. Kosten für freiwillig aufbewahrte Unterlagen sind bei der Rückstellungsbildung um 20% zu kürzen.
Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf plant, gegen Lebensversicherte vorzugehen, die im Verdacht stehen, Beiträge mit Schwarz- geld aus dem Ausland gezahlt zu haben. Erste Prüfungen - betroffen sind zurzeit viele "Allianz"-Kunden - wurden bereits eingeleitet. Diese Kunden werden von der Gesellschaft informiert. Wer bspw. einen Einmalbetrag aus dem Ausland in eine inländische Lebensversicherung investiert hat, um das Kapital später - nach altem Recht steuerfrei - zu erhalten, wird vermutlich in Kürze von den Finanzbehör- den dazu befragt. Hier besteht der Verdacht auf eine "Geldwäsche".
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Mandantentreffen Auch künftig werden in unregelmäßigen Abständen Mandantentreffen organisiert, die je nach Anlass auf einzelne Branchen eingeschränkt werden können. Außer den von uns gegebenen Informationen steht dann auch der Gedankenaustausch mit den "Kollegen" im Vordergrund.
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PR- und Marketing-Kommunikation Ausgehend vom Selbstverständnis einer seriösen Rechnungslegung und gemäß dem Bekenntnis zu einer aktiven Kommunikation, haben wir uns entschlossen, unseren Mandanten als Ergänzung unserer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung mit Hilfe einer Kooperation mit ausgewählten Profis für PR und Marketing eine erstklassige Unterstützung auch in diesem Bereich anzubieten.
Dies betrifft sowohl Ihre laufenden Geschäfte als auch z.B. besondere Problemlösungen für den Fall einer betrieblichen Ausweitung oder betrieblicher Veränderungsprozesse. Ihre An-fragen richten Sie bitte an Günter Wendel.
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Unsere aktuelle Software:
DATEV-Software: Einkommen-, Körper- schaft-, Gewerbe-, Erbschaft-/Schenkung-, Umsatzsteuerprogramme
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Bundesfinanzministerium
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